Einnahmenüberschussrechnung
Was sich bei der Anlage EÜR im Jahr 2017 ändert!
Für Selbstständige und Gewerbetreibende war die alte Regelung einfach. Wenn die Betriebseinnahmen die Grenze von 17.500 € pro Jahr nicht überschritten, musst keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (im weiteren Text: Anlage EÜR) bei ihrem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. In diesem Fall war es Selbstständigen und Gewerbetreibenden möglich eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einzureichen.
Nun hat das Bundesfinanzministerium ein aktuelles und offizielles Schreiben herausgegeben, welches zum einen die Vordrucke für die Anlage EÜR im Jahr 2017, sowie einen Hinweis enthielt der besagt, dass es eine Änderung der Vereinfachungsregelung in Bezug auf die formlose Abgabe ab 2017 gibt. Diese Änderung besagt, dass die Vereinfachungsregelung ab 2017 aufgehoben wird.
Hinweis: Nach dieser neuen Regelung müssen Selbstständige und Gewerbetreibende also nun, vollkommen unabhängig von der Höhe der vorliegenden Betriebseinnahmen, eine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung in elektronischer Form einsenden. Dies ist nun als verpflichtend zu betrachten. Selbstständige und Gewerbetreibende können außerdem damit rechnen, dass die Finanzämter Gewinnermittlungen auf Papier zurückweisen werden. Die formlose Abgabe auf Papier ist für das Jahr 2017 nur noch möglich, wenn eine Härtefallregelung oder Abgabenordnung greift. Dies ist allerdings mit Arbeit verbunden. Der oder die Betroffene müssen hierfür einen entsprechenden Härtefallantrag bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen und gleichzeitig darlegen, dass eine wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit vorliegt. Eine wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit könnten beispielsweise vorliegen, wenn die technischen Möglichkeiten der Internetnutzung nur umsetzbar sind, wenn sie in Verbindung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand stehen. Ein anderes Beispiel wäre, dass der oder die Selbstständige beziehungsweise Gewerbetreibende nicht über die Kenntnisse oder Fähigkeiten verfügt, oder nur eingeschränkt in der Lage ist das Internet zu benutzen. Wenn solche Beispiele vorliegen kann es sein, dass das Finanzamt dem Härtefallantrag statt gibt. Nachdem der Antrag genehmigt wurde ist es für Selbstständige und Gewerbetreibende möglich die Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen des Papiervordrucks der Anlage EÜR, beziehungsweise weiteren nötigen Anlagen, abzugeben. Hierbei gilt natürlich, dass der Härtefallantrag und gegebenenfalls das Akzeptieren des Antrags seitens des Finanzamtes nur für die antragstellende Person gilt und nicht generell.