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AGB

1. Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Beauftragung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und Steuerberatergesellschaften für die Anfertigung der privaten Einkommensteuererklärung, betrieblichen Steuererklärung(en), sowie der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch ihre Auftraggeber.

2. Zustandekommen des Mandatsvertrages, Annahmevorbehalt

2.1. Das Beratungsmandat kommt ausschließlich mit der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Steuerberater und Rechtsanwalt Marc Pokropowitz und Rechtsanwalt Heinz-Hermann Ufer, Overwegstraße 45, 45879 Gelsenkirchen (im Folgenden Berater) zustande.

2.2. Der Berater behält sich grundsätzlich das Recht der Annahme und Bearbeitung vor, dieses gilt insbesondere in folgenden Fällen:

2.2.1. Bei Vorliegen einer Interessenkollision, oder einer sonstigen berufsrechtlichen Verhinderung,
2.2.2. wenn die Angaben des Auftraggebers unzureichend für die Bearbeitung der Anfrage sind,
2.2.3. wenn die Anfertigung der Einkommenssteuererklärung oder Teile davon gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen

2.3. Die Prüfung von ausländischem Recht ist nur geschuldet, wenn sich der Berater in Textform damit einverstanden erklärt.

2.4. Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

2.5. Der Auftraggeber macht bei der Beauftragung der Anfertigung einer privaten Einkommensteuererklärung bzw. betrieblicher Steuererklärungen und Finanzbuchhaltung folgende Angaben:

2.5.1. die Einkommens-Stufe, in der sich das eigene bzw. bei Ehegatten, das gemeinsame Jahresbruttoeinkommen, bestehend aus Jahresbrutto-Arbeitslohn zuzüglich eventueller Renteneinnahmen (Jahresbrutto-Renten-Anspruch) zuzüglich eventueller Betriebsrenten, sonstiger Versorgungsbezüge und Abfindungsbeträge, befindet, einschließlich etwaiger ausländischer Einkünfte,
2.5.2. die Kapitalvermögens-Stufe, in der sich die eigenen/gemeinsamen Einnahmen aus Kapitalvermögen/Zins- und Dividendeneinnahmen befinden,
2.5.3. die Anzahl der im Veranlagungszeitraum vermieteten Einheiten (Wohnungen/Häuser), die Anzahl der neu angeschafften Objekte,
2.5.4. die Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Mieteinnahmen,
2.5.5. die Angabe, ob eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht wird,
2.5.6. die Angabe, ob Fortbildungskosten geltend gemacht werden,
2.5.7. die Angabe, ob Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit erzielt wurden, und falls ja, ob mehrfach,

2.5.7.1. die Angabe, ob eine Gewerbesteuererklärung gefertigt werden soll,
2.5.7.2. die Angabe, ob eine Jahresumsatzsteuererklärung gefertigt werden soll,
2.5.7.3. die Angabe, ob eine Einnahmen- und Überschussrechnung gefertigt werden soll,
2.5.7.4. die Angabe, ob eine Feststellungserklärung gefertigt werden soll,
2.5.7.5. die Angabe über die Höhe des Jahresumsatzes des für die Fertigung der Steuererklärung relevanten Geschäftsjahres
2.5.7.6. die Angabe über die Höhe des Gewinns/Verlustes des für die Fertigung der Steuererklärung relevanten Geschäftsjahres
2.5.7.7. die Angabe über die Anzahl der Belege des für die Fertigung der Steuererklärung relevanten Geschäftsjahres

2.6. Die Beauftragung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ab 18 Jahren erlaubt.

2.7. Der Berater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nicht zum Auftrag.

2.8. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Berater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

3. Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheitspflicht

3.1. Berater hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, die Datensicherheit und die berufsrechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit ein und gewährleistet, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

3.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Beraters erforderlich ist. Der Berater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

3.3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

3.4. Der Berater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

3.5. Der Berater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Beraters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Berater abgelegte und geführte – Handakte genommen wird.

3.6. Der Berater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.

3.7. Eine Weitergabe von Bestands- oder Bewegungsdaten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds findet nicht statt.

4. Mitwirkung Dritter

4.1. Der Berater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Berater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.

4.2. Der Berater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

4.3. Der Berater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Berater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

5. Mängelbeseitigung

5.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Berater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB handelt – die Nachbesserung durch den Berater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Berater festgestellt wird.

5.2. Beseitigt der Berater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Beraters die Mängel durch einen anderen Berater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

5.3. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Berater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Berater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Beraters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

6. Vergütung und Zahlungsweg

6.1. Die Vergütung der Leistungen des Beraters bestimmt sich nach den Vorschriften der Steuerberater-Gebührenverordnung (StGebV) oder nach einer besonderen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Beantwortung der Erstanfrage nach voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung, die über die angebotenen Leistungen hinausgehen, ist kostenlos.

6.2. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Beraters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber hat eigene Ansprüche in eigenem Namen ggfs. gerichtlich geltend zu machen.

6.3. Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Berater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Berater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Berater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

6.4. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Auftraggeber bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse. Die Fälligkeit richtet sich nach den Angaben auf der Rechnung.

6.5. Macht der Auftraggeber beim Kauf der Steuerkiste unrichtige Angaben, wird der Berater den Auftraggeber darauf hinweisen und Gebühren und Auslagen erstatten oder nachfordern.

6.6. Wünscht der Auftraggeber weitere über die bei Bestellung der Steuerkiste hinausgehenden Leistungen, ist der Berater gegen Gebühr gesondert zu beauftragen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Der Berater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

7.2. Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Beratungsmandat auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme begrenzt, also derzeit auf EURO 1 Mio. pro Versicherungsfall (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).

7.3. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

7.4. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er

7.4.1. in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,
7.4.2. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an,
7.4.3. ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

7.5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.6. Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen, sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Berater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Berater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Beraters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

8.2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Beraters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Beraters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

8.4. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 9 Abs. 1 bis 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Berater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Berater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Berater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 8 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens.

9. Beendigung des Vertrages

9.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod oder durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

9.2. Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

9.3. Bei Kündigung des Vertrags durch den Berater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Berater nach Nr. 5.

9.4. Der Berater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Berater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

9.5. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Berater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

9.6. Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Berater abzuholen.

10. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Beraters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

11. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

11.1. Der Berater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Berater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

11.2. Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Berater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Berater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

11.3. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Berater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Berater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

11.4. Der Berater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

12. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

12.1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

12.2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Änderungen und Ergänzungen

13.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

13.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

14. Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH
Overwegstr. 45, 45879 Gelsenkirchen, Tel.: 0209/17007-28,
Fax: 0209/17007-75
E-Mail: steuerberater(at)steuerkiste.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber dem Berater die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er dem Berater insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Berater mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

GELSENKIRCHEN, 19. September 2012

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.