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Allgemein zur Steuerkiste

Für wen ist die Steuerkiste gedacht?

Die Steuerkiste ist ideal für „Steuermuffel“. Wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, Ihre Steuererklärung selbst zu machen, bestellen Sie einfach eine Steuerkiste. Damit geben Sie Ihre Steuererklärung zu günstigen Konditionen in die Hände einer renommierten deutschen Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei.

Schon ab € 89,90 übernehmen die Steuerexperten Ihr Mandat und erledigen Ihre komplette Steuererklärung. Es geht so einfach: online Steuerkiste kaufen, Belege reinpacken und Kiste abholen lassen. Fertig.

Warum sollte ich einen Steuerberater beauftragen?

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Es ändert sich ständig. Ohne Hilfe, etwa durch eine Steuersoftware, ist es kaum möglich, alles zu berücksichtigen. Mit der Steuerkiste ist Ihre Steuererklärung in guten Händen. Die Steuerkiste Steuerberater und Rechtsanwälte haben sich auf die Erstellung privater Einkommensteuererklärungen spezialisiert. Sie wissen, was Sie alles absetzen können.

Als kostenlosen Service prüfen Sie auch Ihren Steuerbescheid und geben Ihnen einen Hinweis, wenn sich ein Einspruch lohnt. Denn immerhin ist jeder dritte Steuerbescheid in Deutschland fehlerhaft!

Kann ich der Steuerkiste vertrauen?

Mit der Steuerkiste senden Sie uns sensible Daten, welche wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Verschwiegenheitspflicht unseres Berufsstands vertrauensvoll behandeln. Unsere Kanzlei hat sich vor über 40 Jahren auf die Erstellung von Steuererklärungen spezialisiert. Das bedeutet, dass wir die Erfahrung und Kompetenz mitbringen, die Sie zu Recht erwarten.

Dies bedeutet auch, dass wir Sie bei Fragen kontaktieren und telefonische Abschlussbesprechungen anbieten, bevor wir die Steuererklärung an das Finanzamt schicken. Und wenn Ihr Steuerbescheid kommt, prüfen wir automatisch, ob er fehlerhaft ist.

Ist die Steuerkiste sicher?

Ja, denn die Steuerkiste wird nicht in einer virtuellen Steuerberater-Kanzlei im Internet bearbeitet, sondern in einer echten Steuerkanzlei in Gelsenkirchen. Bei der Steuerkiste brauchen Sie nicht Ihre ganzen Daten im Internet einzutippen. Ihre Steuerdaten und Belege werden auf bewährtem Weg übermittelt. Zu Ihrer Sicherheit wird die Steuerkiste von der Deutschen Post DHL bei Ihnen abgeholt – ob zu Hause oder im Büro, entscheiden Sie.

Im höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die Kiste unterwegs verloren geht, helfen die Steuerberater natürlich bei der Ersatzbeschaffung von Belegen. Sollte Ihnen dennoch ein Schaden entstehen, ist auch dieser abgesichert.

In welchen Fällen bleibt die Mandatsannahme vorbehalten?

Als Steuerberater behalten wir uns die Annahme und Bearbeitung eines Mandats in den folgenden Fällen vor:

  • bei Vorliegen einer Interessenkollision oder einer sonstigen berufsrechtlichen Verhinderung,
  • wenn die Angaben des Auftraggebers unzureichend für die Bearbeitung sind,
  • wenn die Anfertigung der Einkommensteuererklärung oder Teile davon gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen,
  • wenn Sie bei Beauftragung falsche Angaben zu Ihren Einkünften machen oder Einkünfte verschweigen

Preis der Steuerkiste

Wonach richtet sich der Preis für die Steuerkiste?

Die Vergütung der Leistungen der Berater bestimmt sich nach den Vorschriften der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) oder nach einer besonderen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Berater. Die Beantwortung der Erstanfrage nach voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung, die über die angebotenen Leistungen hinausgehen, ist kostenlos. Bei Fragen wenden Sie sich gern direkt an die Berater.

Was bedeutet Mindest-, Mittel und Höchstgebühr?

Diese Angaben sind rein informativ. Die Vergütungsverordnung der Steuerberater legt einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen die Gebühr liegen muss. Nach oben ist der Rahmen durch die Höchstgebühr, nach unten durch die Mindestgebühr begrenzt. Handelt es sich um eine mittelschwere Tätigkeit, wird häufig die Mittelgebühr angesetzt. Sie liegt in der Mitte des Gebührenrahmens.

Die bei uns zu entrichtende Gebühr ist „Ihr Preis“, welcher sich bei korrekten Angaben nicht ändert.

Wieviel spare ich bei der Steuererklärung mit der Steuerkiste?

Unser Preis liegt im Bereich der Mindestgebühr. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 € bis 35.000 € kostet die Steuerkiste 174,90 € (alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. und pauschalem Auslagenersatz).
Die Höchstgebühr liegt in dem Fall bei 1.254,74 €,
die Mittelgebühr bei 632,13 € und die Mindestgebühr bei 165,17 €.
Berechnen Sie Ihren individuellen Betragt jetzt.

Kann sich der Preis für die Steuerkiste nachträglich ändern?

Sind Ihre Angaben beim Kauf richtig, wird sich der Preis nicht ändern. Andernfalls wird Sie der Berater, nachdem er Ihre Steuerkiste erhalten und gesichtet hat, darauf hinweisen und Gebühren und Auslagen erstatten oder nachfordern. Das kann passieren, wenn Sie z.b. beim Kauf vergessen, eine doppelte Haushaltsführung auszuwählen, dies aber später in der Checkliste angeben und Belege beifügen.

Wichtig für Sie: Falls wir der Auffassung sind, dass Gebühren nachzufordern sind, bestimmen Sie, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht. Sie behalten in jedem Fall die Kostenkontrolle. Böse Überraschungen gehören somit der Vergangenheit an.

Ablauf der Steuererklärung

Wer bearbeitet die Steuererklärung?

Die Steuerkiste ist ein Produkt der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH. Die Leistungen werden von erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten erbracht, die seit Jahren für die Kanzlei Müller & Partner tätig sind. Diese kann auf über 40 Jahre Erfahrung in der Beratung zum Thema Einkommensteuer für Arbeitnehmer und Rentner zurückblicken.

Für weitere Informationen über die Kanzlei und die Steuerberater und Rechtsanwälte besuchen Sie bitte die Homepage unserer Kanzlei.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung ca. 2-6 Wochen. Wenn unsere Mitarbeiter sehr stark ausgelastet sind, der Steuerfall besonders schwierig ist oder die Unterlagen nicht vollständig sind, kann es etwas länger dauern. Gibt es Sorge, dass dadurch Fristen versäumt werden, beantragen wir eine Fristverlängerung.

Welche Belege gehören in die Steuerkiste?

In der Steuerkiste finden Sie eine Checkliste mit Hinweisen, welche Belege hinein gehören. Als einfache Regel kann man sagen: besser zu viel als zu wenig einpacken. Am besten schicken Sie Kopien Ihrer Belege, sofern nicht anders auf der Checkliste angegeben. Benötigen die Steuerberater ein Original, werden Sie es anfordern.

Kann ich Fragen telefonisch klären?

Bei uns wird Service und Beratung groß geschrieben. Das fängt damit an, dass wir Sie informieren, sobald Ihrer Kiste bei uns eingetroffen ist. Während der Bearbeitung werden Rückfragen telefonisch oder per E-mail geklärt. Natürlich können Belege dann nachreicht werden.

Kommunikation ist für uns sehr wichtig! Denn nur so kann sich der betreuende Berater ein umfassendes Bild von den steuerrechtlichen Umständen Ihres Falls verschaffen. Deshalb beraten wir gern, auch bei Fragen. Rufen uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir finden (fast) immer eine Lösung.

Kann ich die Steuerkiste auch persönlich bei Ihnen abgeben?

Selbstverständlich können Sie Ihre Steuerkiste in einem unserer neun Standorte in Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Lünen, Bottrop, Gladbeck oder Unna persönlich abgeben. Die genauen Adressen finden Sie auf der Standortseite.

Was ist mit „Anzahl der Belege“ genau gemeint?

„Belege“ sind sog. Geschäftsvorfälle Ihrer freiberuflichen, gewerblichen und/oder selbständigen Tätigkeit, wie z.B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen Ihres Unternehmens.

Idealerweise senden Sie uns die Kontoauszüge Ihres Geschäftskontos bzw. Ihrer Konten und heften die dazu gehörigen Ein- und Ausgangsrechnungen zu den entsprechenden Kontoauszügen. Bei einem teils privat, teils betrieblichen genutzten Kontos empfiehlt es sich die dem Betrieb zuzurechnenden Geschäftsvorfälle zu markieren. Bei mehreren gewerblichen, freiberuflichen und/oder selbständigen Tätigkeiten sind die dazu gehörigen Belege gesondert beizulegen.

Die Abfrage zu der Anzahl Ihrer Belege ist für uns absolut wichtig. Es macht einen großen Unterschied aus, ob Sie uns 100 oder 5.000 Belege senden. Je mehr Belege wir prüfen und buchen müssen, desto höher ist auch unser Aufwand bei der Erstellung Ihrer Gewinnermittlung. Daher dient diese Abfrage einer für beide Seiten fairen Gebührenfindung.

Kauf der Steuerkiste

Wie kaufe ich die Steuerkiste?

Klicken Sie auf Kosten berechnen , um anhand einiger Informationen zu Ihren Einkünften und Ausgaben einen Preis für die Steuerkiste zu ermitteln. Anschließend können Sie die Steuerkiste dann direkt online bestellen und bezahlen.

Wie erfolgt die Abrechnung für die Steuerkiste?

Bei der Bestellung erklären Sie sich einverstanden, dass die Einziehung der Gebührenforderung der Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH, Overwegstraße 45, 45879 Gelsenkirchen (im Folgenden Betreiber) per Lastschrift oder Kreditkarte erfolgt. Die Rechnung wird per E-Mail an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse geschickt.

Sie zahlen auf die Forderung und erfüllen mit vollständiger Zahlung ihre Zahlungspflicht aus dem zugrunde liegenden Beratungsvertrag. Die Fälligkeit richtet sich nach den Angaben auf der Rechnung.

Kann ich Steuerkisten für mehrere Steuerjahre kaufen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie für mehrere Jahre eine Einkommensteuererklärung abgeben wollen, bestellen Sie für jedes Steuerjahr eine Steuerkiste. Geben Sie bei jeder einzelnen Bestellung an, wie hoch Ihr Jahresbruttoeinkommen in dem Steuerjahr war. Möchten Sie z.B. eine Steuererklärung für 2013 und für 2014 abgeben, kaufen Sie also zwei Steuerkisten und legen die Belege für beide Jahre getrennt in die Kisten.

Wichtiger Hinweis: wenn Sie die Abholung der Kisten beauftragen, geben Sie bitte die Anzahl der Kisten an, die abgeholt werden sollen. Andernfalls kann nur eine Kiste mitgenommen werden.

Ich möchte meinen Auftrag widerrufen oder stornieren

Das ist natürlich möglich. Sie haben ein Widerrufsrecht, bezüglich dessen wir auf die AGB zur Steuerkiste verweisen. Wenn Sie den Auftrag widerrufen möchten, rufen Sie bitte im Kundenservice an und halten Ihre Kundennummer oder Rechnungsnummer bereit. Dann können wir Ihnen schneller helfen. Wir sind Montag bis Freitag von 8-16 Uhr telefonisch unter (0209) 17 00 728 erreichbar.

Spezielle Fragen

Wo muss ich eine Photovoltaikanlage angeben?

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie aus steuerrechtlicher Sicht Gewerbetreibender. Wählen Sie daher den Bereich „Freiberufliche, selbständige oder gewerbliche Tätigkeit“ die „Ja“ Option aus.

Sie müssen für die Anlage eine Gewinnermittlung per Einnahmen- und Überschussrechnung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben, es sei denn, Sie haben zur Kleinunternehmerregelung optiert. Ggf. kann das Finanzamt zusätzlich eine Feststellungserklärung und auch eine Gewerbesteuererklärung anfordern.

Haben Sie die erstellenden Erklärungen ausgewählt, geben Sie noch den Jahresumsatz und den geschätztes Gewinn / Verlust an.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Es gibt freiwillige Steuererklärungen (Antragsveranlagungen) oder Pflichterklärungen (Pflichtveranlagungen). In folgenden Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG):

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben die Steuerklasse III, V oder VI – zumindest für einen Teil des Jahres.
  • Ihre Nebeneinkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit) liegen über 410 Euro.
  • Sie haben einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Änderung des Zählers für Kinderfreibeträge.
  • Sie haben parallel (zeitgleich) bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet.
  • Sie haben Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld oder Elterngeld über 410 Euro bezogen.
  • Ihre Ehe ist durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden und Ihr früherer Ehepartner hat im selben Jahr wieder geheiratet.
  • Ihr Arbeitgeber hat auf Ihre Abfindung bzw. Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit bereits beim Lohnsteuerabzug die günstige Fünftelregelung angewendet.
  • Sie haben eine Urlaubsvergütung aus der Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft bekommen.
  • Sie haben von Ihrem neuen Arbeitgeber einen „sonstigen Bezug“ erhalten, ohne dass die Lohnsteuerbescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers für dasselbe Kalenderjahr vorgelegen hat.
  • Als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen Sie bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen bzw. aufteilen.
  • Ihr Lohnsteuerabzug ist zeitweise mit der gekürzten Vorsorgepauschale durchgeführt worden, zeitweise mit der ungekürzten. Gleiches gilt, wenn Sie neben einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben, für den es nur die gekürzte Vorsorgepauschale gibt.
  • Ihr Verlust aus den Vorjahren ist noch nicht ausgeglichen (sog. Verlustabzug).
  • Sie haben Ihren beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-/EWR-Ausland lebt, auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
  • Sie haben in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, lassen sich aber als „fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig“ behandeln.